Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 394.224 Anfragen

Fehlende Krankmeldung ist kein Kündigungsgrund!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.
Eine verpasste Krankmeldung und eine nicht rechtzeitig abgegebene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind noch kein Kündigungsgrund. In diesen Fällen ist grundsätzlich eine vorherige Abmahnung erforderlich.

Im vorliegendem Fall war die Arbeitnehmerin mehrere Tage krank, hatte dies dem Arbeitgeber jedoch nicht unverzüglich mitgeteilt und auch nicht rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Der Arbeitgeber sah darin eine Arbeitsverweigerung und kündigte der Arbeitnehmerin fristlos.

Das Gericht war der Ansicht, es sei weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt.

Da die Arbeitnehmerin tatsächlich erkrankt gewesen sei, habe für sie keine Pflicht zur Arbeitsleistung bestanden. Ihr Verstoß gegen den Arbeitsvertrag liege somit allein in der Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht. Damit habe sie nicht in gravierender Weise das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestört.


LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.1998 - Az: 5 Sa 439/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.224 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.

Verifizierter Mandant

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

Verifizierter Mandant