Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.Eine verpasste Krankmeldung und eine nicht rechtzeitig abgegebene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind noch kein Kündigungsgrund. In diesen Fällen ist grundsätzlich eine vorherige
Abmahnung erforderlich.
Im vorliegendem Fall war die
Arbeitnehmerin mehrere Tage krank, hatte dies dem
Arbeitgeber jedoch nicht unverzüglich mitgeteilt und auch nicht rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt. Der Arbeitgeber sah darin eine Arbeitsverweigerung und
kündigte der Arbeitnehmerin fristlos.
Das Gericht war der Ansicht, es sei weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt.
Da die Arbeitnehmerin tatsächlich erkrankt gewesen sei, habe für sie keine Pflicht zur Arbeitsleistung bestanden. Ihr Verstoß gegen den
Arbeitsvertrag liege somit allein in der Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht. Damit habe sie nicht in gravierender Weise das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestört.