Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.672 Anfragen

Tipps - Wettbewerbsbeschränkungen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Nicht jede Kündigung ist zulässig. ➠ Lassen Sie sich beraten.

Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es einem Arbeitnehmer auch ohne ausdrückliche Festlegung im Arbeitsvertrag verboten, zum Arbeitgeber in Wettbewerb zu treten.

Diese arbeitnehmerseitige Verpflichtung hört mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses auf.

Dem Arbeitnehmer droht bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot eine Abmahnung sowie ggf. die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Im Gegensatz hierzu sind Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers häufig zulässig.

Unter einer Nebentätigkeit versteht man jede Tätigkeit, die dieser außerhalb der Arbeit für seinen Hauptarbeitgeber vom Arbeitnehmer ausgeübt wird.

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Aufnahme einer Nebenbetätigung anzeigen, soweit die Interessen des Arbeitgebers hiervon berührt sein können.

Einen Anspruch auf die Ausübung der Nebentätigkeit hat ein Arbeitnehmer nur dann, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht erheblich gefährdet werden.

Hat ein Arbeitnehmer gegen ein zulässiges Nebentätigkeitsverbot verstoßen, so ist zwischen einem Verstoß gegen den Zustimmungsvorbehalt des Arbeitgebers einerseits und der erheblichen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch Ausübung einer unzulässigen Nebentätigkeit zu unterscheiden.

Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ist Grund für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung, in schweren Fällen sogar für eine fristlose Kündigung.

Daneben können sich Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen Vertragsverletzung ergeben.

Letzte Änderung: 04.06.2025

Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.672 Beratungsanfragen

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant