- Arbeitsrecht
- Tipps
Wettbewerbsbeschränkungen während eines Arbeitsverhältnisses
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Während des Arbeitsverhältnisses gelten gelten allgemein § 110 GewO und bei kaufmännischen Angestellten Wettbewerbsbeschränkungen nach § 60 HGB. Verboten ist der Betrieb eines Konkurrenzunternehmens im Geschäftsbereich des Arbeitgeber ohne dessen Einwilligung. Erlaubt sind aber Vorbereitungshandlungen für ein eigenes Geschäft nach Ende des Arbeitsverhältnisses ( z.B: Anmieten von Geschäftsraum, Angebote an Großfirmen, nicht aber Abwerben von Kollegen und Kunden).
Bei Verstößen entstehen Schadensersatzansprüche des AG oder ein Eintrittsrecht in vom Arbeitnehmer abgeschlossene Verträge. Daneben Auskunftspflicht des Arbeitnehmers über Konkurrenzgeschäfte.
Dieser Grundsätze wendet die Rechtsprechung auf andere Arbeitnehmer entsprechend an.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant