| Kaution - bei drei Monatsmieten ist Schluß |
| Wird mit der formalen Aufnahme
eines Mieters in den Mietvertrag nur der Zweck verfolgt, eine zusätzliche
Mietsicherheit zu erlangen und nicht zur Begründung eines Mietverhältnisses,
so ist dies unzulässig. Auch eine neben der Kaution zu stellende Sicherheit
darf drei Monatskaltmieten nicht übersteigen - eine Barkaution wird
hierbei angerechnet.
LG Leipzig, 26.1.2005 - Az: 1 S 5846/04 |