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Kaution - bei drei Monatsmieten ist Schluß
Wird mit der formalen Aufnahme eines Mieters in den Mietvertrag nur der Zweck verfolgt, eine zusätzliche Mietsicherheit zu erlangen und nicht zur Begründung eines Mietverhältnisses, so ist dies unzulässig. Auch eine neben der Kaution zu stellende Sicherheit darf drei Monatskaltmieten nicht übersteigen - eine Barkaution wird hierbei angerechnet.

LG Leipzig, 26.1.2005 - Az: 1 S 5846/04