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Hellblaue Wände bei Auszug
Auch wenn mietvertraglich weiße Wände vereinbart wurden, kann der Mieter nicht gezwungen werden, bei Auszug alle Wände Weiß zu streichen. Vielmehr sind gewisse Freiräume einzuräumen, sofern keine extremen Farben gewählt wurden.
Zu den extremen Farben gehört hellblau im Gegensatz zu Lila, Schwarz, Rot oder Grellgelb nicht.

LG Lübeck - Az: 14 S 221/00