| Hellblaue Wände bei Auszug |
| Auch wenn mietvertraglich
weiße Wände vereinbart wurden, kann der Mieter nicht gezwungen
werden, bei Auszug alle Wände Weiß zu streichen. Vielmehr sind
gewisse Freiräume einzuräumen, sofern keine extremen Farben gewählt
wurden.
Zu den extremen Farben gehört hellblau im Gegensatz zu Lila, Schwarz, Rot oder Grellgelb nicht. LG Lübeck - Az: 14 S 221/00 |