| Wandfarbe Weiß Pflicht? |
| Hat der auziehende Mieter
die Wohnung nicht in einer extremfarbe wie zum Beispiel Schwarz, Neongrün
o.ä. gestrichen, so besteht kein Recht des Vermieters, dem Mieter
das Streichen in weißer Farbe abzuverlangen.
Im vorliegendem Fall hatte der Mieter die Wohnung hellblau marmoriert, dieses könne der Vermieter nicht ablehnen so das Gericht. Landgericht Lübeck, Az.: 14 S 221/00 |