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TreppenhausDas Treppenhaus ist eine
zur Mietsache gehöriger Gemeinschaftsfläche, die vom Mieter benutzt
werden darf, sofern andere Mieter nicht hierdurch beeinträchtigt werden.
Dies berechtigt den Mieter beispielsweise, Fußmatten vor der Haustür
auszulegen, sofern dies mietvertraglich nicht verboten wurde. Ein entsprechendes
Verbot ist zulässig (AG Berlin-Neukölln - Az: 7 C 21/03). Das
kurzfristige Abstellen von Schuhen auf der Fußmatte ist zulässig.
Es ist Aufgabe des Vermieters, dafür Sorge zu tragen, daß das Treppenhaus gefahrlos genutzt werden kann (Beleuchtung, korrekte Befestigung, keine Sturzgefahr, etc.). |