Ist das Treppenhaus eine zur Mietsache gehörige Gemeinschaftsfläche, so darf diese vom Mieter benutzt werden, sofern andere Mieter nicht hierdurch beeinträchtigt werden.
Wie darf das Treppenhaus genutzt werden?
Sofern keine Beeinträchtigungen entstehen, ist es zulässig, Holzfiguren, Blumenkübel, Oster- oder Weihnachtsschmuck etc. aufzustellen. Dies kann jedoch per Mietvertrag oder Hausordnung untersagt werden.Der Mieter ist grundsätzlich nicht befugt, außerhalb seiner Wohnung im Hausflur und auf dem Grundstück umfangreiche Gestaltungsarrangements zu installieren.
Da sich im Treppenhaus nicht länger als notwendig aufgehalten werden darf, ist auch das Spielen im Treppenhaus nicht zulässig.
Es stellt ebenfalls keine zweckmäßige Benutzung des Treppenhauses dar, wenn dieses zum Rauchen aufgesucht wird und dort verweilt wird, bis der Rauchvorgang abgeschlossen ist.
Abstellen von Kinderwagen oder Rollstühlen
Grundsätzlich kann das Abstellen von Kinderwagen und Rollstühlen im Treppenhaus nicht verboten werden. Im Einzelfall kann ein Verbot z.B. aufgrund von Platzmangel oder aber weil Fluchtwege versperrt würden, zulässig sein.Reinigung des Treppenhauses
Mieter können mietvertraglich oder über die Hausordnung dazu verpflichtet werden, das Treppenhaus zu putzen. Wurde indes vereinbart, dass die Treppenhausreinigung Sache des Vermieters ist, so kann ebenfalls mietvertraglich festgelegt werden, dass die Kosten der Reinigung auf den Mieter als Betriebskosten umgelegt werden.Stand: (letzte Änderung: 18.03.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Beitrag von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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