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Treppenhaus

Das Treppenhaus ist eine zur Mietsache gehöriger Gemeinschaftsfläche, die vom Mieter benutzt werden darf, sofern andere Mieter nicht hierdurch beeinträchtigt werden. Dies berechtigt den Mieter beispielsweise, Fußmatten vor der Haustür auszulegen, sofern dies mietvertraglich nicht verboten wurde. Ein entsprechendes Verbot ist zulässig (AG Berlin-Neukölln - Az: 7 C 21/03). Das kurzfristige Abstellen von Schuhen auf der Fußmatte ist zulässig.
Es ist Aufgabe des Vermieters, dafür Sorge zu tragen, daß das Treppenhaus gefahrlos genutzt werden kann (Beleuchtung, korrekte Befestigung, keine Sturzgefahr, etc.).
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