Die Zentralheizung in einem Mietshaus muss vom Vermieter spätestens mit Beginn der regulären Heizperiode betriebsbereit geschaltet werden. Als reguläre Heizperiode gilt üblicherweise die Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30.April des nächsten Jahres. Teilweise ist bereits im Mietvertrag vereinbart, dass die Heizperiode schon am 15. September beginnt.
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