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Auflösung einer Wohngemeinschaft
Die Mitglieder einer Wohngemeinschaft bilden regelmäßig eine BGB-Gesellschaft, deren Zweck in der Nutzung und Unterhaltung der gemeinsamen Wohnung besteht. Wenn es sich dabei um eine 2-er-WG handelt und nicht die Wohngemeinschaft als solche sondern die beiden Bewohner im Mietvertragsformular

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