Die Mitglieder einer Wohngemeinschaft bilden regelmäßig eine BGB-Gesellschaft, deren Zweck in der Nutzung und Unterhaltung der gemeinsamen Wohnung besteht. Wenn es sich dabei um eine 2-er-WG handelt und nicht die Wohngemeinschaft als solche sondern die beiden Bewohner im MietvertragsformularUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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