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Anspruch auf Auswechslung einer Mietvertragspartei bei einer Wohngemeinschaft?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Wohngemeinschaft hat dann Anspruch auf Zustimmung zur Auswechselung einzelner Mieter gegenüber dem Vermieter, wenn der Mietvertrag mit der Wohngemeinschaft abgeschlossen wurde oder wenn sich aus den aus den Gesamtumständen ergibt, dass eine Wohngemeinschaft die Wohnung angemietet hat.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Mieter keinen Familienverband darstellen und jeder Mieter ein Zimmer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung hat. Weiterer Indikator kann zudem sein, dass die Mieter sich in einem Alter befinden, in dem sie erkennbar nicht eine dauerhafte Wohnbeziehung mit den anderen Mietern eingehen wollen.

Im vorliegenden Fall musste der Vermieter nach Ansicht des Gerichts spätestens nach dem zweiten Mieterwechsel binnen 15 Monaten davon Kenntnis gehabt haben, dass es sich um einen Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft handelte. Daher konnte später ein Mieterwechsel nicht mehr verwehrt werden.


AG Greifswald, 16.08.2018 - Az: 45 C 39/18

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Simon, Mecklenburg Vorpommern