Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.698 Anfragen

Besteht ein Anspruch auf Austausch einzelner Mieter in einer WG?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Bei einem mit einer Wohngemeinschaft abgeschlossenen Mietvertrag muss der Vermieter damit rechnen, dass sich die Zusammensetzung der WG verändert. Daher hat die WG Anspruch auf den Austausch einzelner Mieter, sofern gegen den Austausch im konkreten Fall keine triftigen Gründe sprechen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Bei einer studentischen Wohngemeinschaft, wie sie zumindest ursprünglich bei Abschluss des Mietvertrages auf Mieterseite bestand, hat ein Vermieter grundsätzlich damit zu rechnen, dass diese aufgrund der anstehenden Änderungen der Lebensverhältnisse der einzelnen Mitglieder der Wohngemeinschaft nicht von fortdauerndem Bestand ist.

Allein der Umstand, dass es sich bei den ursprünglichen Mietvertragsparteien um drei Freundinnen handelte, steht dem nicht entgegen.

Aufgrund der Gesamtumstände ist im Übrigen davon auszugehen, dass die Vermieterseite sich konkludent mit dem Eintritt des Klägers zu 3) in das Mietverhältnis einverstanden erklärt hat.

Die Kammer verkennt nicht, dass in bloßem Schweigen grundsätzlich keine Willenserklärung gesehen werden kann.

Dies ist jedoch dann anders zu werten, wenn der Antragsempfänger nach Treu und Glauben verpflichtet gewesen wäre, seinen abweichenden Willen zu äußern.

So verhält es sich vorliegend.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.698 Beratungsanfragen

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!

Natalie Reil, Landshut

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant