Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Berechtigtes Mieterinteresse an einer Untervermietungsgenehmigung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Auszug eines Mitmieters und die Deckung der Wohnkosten durch die Aufnahme eines Untermieters ist grundsätzlich als berechtigtes Interesse i.S.v. § 553 Abs. 1 S. 1 BGB für die Gebrauchsüberlassung an einen Dritten anzusehen.

Dem Vermieter ist die Zustimmung zur Untervermietung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, wenn die Wohnung nach Vorstellung der Mieter zunächst nicht mehr nur von zwei, sondern von drei Personen genutzt und bewohnt werden soll; eine solche Erweiterung des Nutzerkreises kann einen Untermietzuschlag rechtfertigen.

Dem Vermieter ist eine kompensationslose Erteilung der Untervermietungserlaubnis im Sinne des § 553 Abs. 2 BGB regelmäßig nicht zuzumuten, wenn er es dem Mieter durch die Gewährung der Untervermietungserlaubnis ermöglichen soll, wirtschaftlichen Gewinn aus der Untervermietung zu erzielen.


LG Berlin, 15.07.2021 - Az: 64 S 45/21

ECLI:DE:LGBE:2021:0715.64S45.21.00

Vorgehend: AG Berlin-Charlottenburg, 06.01.2021 - Az: 223 C 53/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant