Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.079 Anfragen

Berechtigtes Mieterinteresse an einer Untervermietungsgenehmigung und die Angemessenheit eines Untermietzuschlags

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Auszug eines Mitmieters und die Deckung der Wohnkosten durch die Aufnahme eines Untermieters ist grundsätzlich als berechtigtes Interesse i.S.v. § 553 Abs. 1 S. 1 BGB für die Gebrauchsüberlassung an einen Dritten anzusehen.

Dem Vermieter ist die Zustimmung zur Untervermietung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, wenn die Wohnung nach Vorstellung der Mieter zunächst nicht mehr nur von zwei, sondern von drei Personen genutzt und bewohnt werden soll; eine solche Erweiterung des Nutzerkreises kann einen Untermietzuschlag rechtfertigen.

Dem Vermieter ist eine kompensationslose Erteilung der Untervermietungserlaubnis im Sinne des § 553 Abs. 2 BGB regelmäßig nicht zuzumuten, wenn er es dem Mieter durch die Gewährung der Untervermietungserlaubnis ermöglichen soll, wirtschaftlichen Gewinn aus der Untervermietung zu erzielen.


AG Berlin-Charlottenburg, 06.01.2021 - Az: 223 C 53/20

ECLI:DE:AGBECH:2021:0106.223C53.20.00

Nachfolgend: LG Berlin, 15.07.2021 - Az: 64 S 45/21

Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerHont Péter Hetényi

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant