Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.892 Anfragen

Gewerbemietrecht: Umsatz- und Gewinnentwicklung ist Mieterproblem

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Umsatz- und Gewinnentwicklung eines Geschäfts in einem Einkaufszentrum gehört ausschließlich zum Verwendungsrisiko des Mieters und begründet weder einen Mangel noch eine abweichende Risikoverteilung.

Eine mietvertraglich vorformulierte Verlängerungsklausel erlangt den Charakter einer Individualvereinbarung, wenn die Parteien die Verlängerungsdauer eigenständig in eine hierfür vorgesehene Textlücke eintragen. Die Verlängerungsautomatik wird erst durch die Eintragung der konkret vereinbarten Verlängerungsdauer rechtsverbindlich. Solche offenen Textlücken sind nach der Rechtsprechung nicht als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu bewerten, soweit die einzutragende Dauer individuell aushandelbar ist.

Da die Parteien die Dauer der Verlängerung in der Vertragsunterzeichnung vorab verhandelten und die konkrete Jahreszahl in den Vertrag eingesetzt wurde, liegt eine individuelle Abrede vor. Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB scheidet damit aus. Die Verlängerung trat mangels fristgemäßer Kündigung automatisch ein.

Der Hinweis auf einen in der Vorbemerkung erwähnten möglichen Vermieterwechsel begründet keine abweichende Auslegung der Vertragslaufzeit. Eine Verbindung zwischen einem erwarteten Eigentümerwechsel und der Beendigung des Mietvertrags besteht bei sachgerechter Auslegung nicht. Dies ergibt sich aus der maßgeblichen objektiven Betrachtung unter Berücksichtigung der Interessenlage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant