Bei einer
Wohngemeinschaft bewohnen mehrere unabhängige Personen gemeinsam ein Mietobjekt. Diese Wohnform gibt es nicht nur als klassische Studenten-WG.
Die Bewohner können einen gemeinsamen
Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen oder aber
Untermietverhältnisse mit einem
Hauptmieter eingehen.
Gibt es nur einen Hauptmieter, so ist gegenüber dem Vermieter alleine zur Zahlung verpflichtet. Die Zahlungsverpflichtungen innerhalb der Wohngemeinschaft sind dann gesondert zu regeln.
Unterschreiben dagegen alle WG-Mitglieder den Mietvertrag, sind auch alle Mitglieder gegenüber dem Vermieter zur Zahlung verpflichtet. Dann kann das Mietverhältnis nur gemeinsam
gekündigt werden.
Ein Austausch von WG-Mitgliedern ist unproblematisch, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass an eine Wohngemeinschaft vermietet wird. In diesem Fall ist der Wechsel dem Vermieter lediglich mitzuteilen.
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