Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.557 Anfragen

Zeitmietvertrag mit einer studentischen Wohngemeinschaft und der Anspruch auf einen Mieterwechsel

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

An die Begründung des Befristungsgrundes der umfassenden Modernisierung gemäß § 575 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB sind im wesentlichen dieselben Anforderungen zu stellen, wie an eine Modernisierungsankündigung gemäß §§ 555b ff. BGB. Die Mitteilung:

„Eine Verlängerung des Mietverhältnisses entfällt gemäß § 575 BGB aus folgendem Grund: Nach Ablauf der Befristung wird der Grundriss der Wohnung grundlegend geändert.“,

ist nicht ausreichend, weshalb das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit besteht.

Ergibt sich aus den Umständen des Vertragsschlusses, dass der Vermieter bei Vertragsschluss wusste, dass er einen Vertrag mit einer studentischen Wohngemeinschaft geschlossen hat, besteht bei Mietereigenschaft aller Mieter ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechslung von Mietern zuzustimmen. Denn für den Vermieter einer studentischen Wohngemeinschaft ist bei Vertragsabschluss ohne weiteres offensichtlich, dass die einzelnen Mieter nur zeitlich begrenzt und jeweils unterschiedlich an der Wohnung interessiert sind und dass deshalb bei Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags die wirtschaftliche Notwendigkeit des Austauschs der Wohngemeinschaftsmitglieder besteht.


AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.02.2019 - Az: 7 C 285/18

ECLI:DE:AGBETK:2019:0225.7C285.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant