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Unterhalt trotz vorgezogenem Ruhestand?
An einer bestehenden Unterhaltsverpflichtung ändert sich durch den Eintritt des Unterhaltspflichtigen in den vorgezogenen Ruhestand grundsätzlich nichts. Die Frage ist nur, welches Einkommen zukünftig für die Berechnung des Unterhaltsanspruchs zu  Grunde zu legen ist.

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