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Unterhaltsberechnung auf der Grundlage eines fiktiven Renteneinkommens des Unterhaltsverpflichteten
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Klarheit über den Unterhalt verschafft eine anwaltliche ➠ UnterhaltsberechnungHat das Gericht dem Unterhaltspflichtigen im Vorprozess ein fiktives Einkommen aus vollschichtiger Tätigkeit zugerechnet, weil dieser unterhaltsrechtlich leichtfertig Altersteilzeit in Anspruch genommen hat, so ist – wenn und soweit ihm dadurch Rentennachteile entstehen, die nicht durch versorgungswirksame Entschädigungen des
Arbeitgebers kompensiert werden – dem Unterhaltspflichtigen im
Abänderungsverfahren ab Erreichen der Regelaltersgrenze für den Bezug von Altersrente fiktiv ein Renteneinkommen in der Höhe zuzuschreiben, in der er es bezöge, hätte er nicht Altersteilzeit in Anspruch genommen.
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