|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG|
Allgemeines
Der Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist i.a. zur Vorbereitung einer einverständlichen Ehescheidung unverzichtbar, da es - von ganz einfach gelagerten Fällen abgesehen - regelmäßig Punkte außerhalb der eigentlichen Scheidungsfrage gibt, über die Rechtsklarheit hergestellt werden sollte. Bei einer (offenen) Konventionalscheidung nach § 1566 I BGB verlangt das Gesetz sogar ausdrücklich (§ 630 ZPO), dass sich die Ehegatten über Fragen des Sorge- und Umgangsrecht in Bezug auf gemeinsame Kinder, über die nacheheliche Regelung des Kindes- und des Ehegattenunterhalts sowie über die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat geeinigt haben und dass - soweit erforderlich - in diesen Bereichen auch Vollstreckungstitel vorliegen. Andernfalls soll die Ehe nicht geschieden werden.