Auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt kann durch Vertrag nicht wirksam verzichtet werden; lediglich die Vereinbarung von Modalitäten ist zulässig. Wenn eine Vereinbarung über nachehelichen Ehegattenunterhalt geschlossen werden soll, ist diese nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet wird. Auch Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notriellen Beurkundung.
Diese Vorlage dient ausschließlich Ihrer Orientierung und kann keinesfalls den Beistand eines Anwaltes für eine solche Vereinbarung ersetzen. Besprechen Sie grundsätzlich eine solche Vereinbarung mit einem Anwalt Ihres Vertrauens, um ggf. weitere Wünsche berücksichtigen zu können und die Tragweite dieser Vereinbarung genauestens abschätzen zu können.
Trennungsvereinbarung
Zwischen
1. Frau
- im nachfolgenden Ehefrau -
und
2. Herrn
- im nachfolgenden Ehemann -
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Vertragsgegenstand
Die Parteien sind sich einig, dass sie ab dem getrennt leben wollen. Ob eine Scheidung durchgeführt werden soll, ist noch ungewiss. Zweck dieser Trennungsvereinbarung ist es, den Parteien während des Getrenntlebens die Möglichkeit zur Versöhnung offenzuhalten.
§ 1 Ehewohnung
Eine Partei zieht aus
a. Räumung
Die bisherige gemeinsame Ehewohnung in wird ab von allein genutzt. wird bis zum die Wohnung vollständig räumen und verlassen. Sämtliche Schlüssel der Räumlichkeiten sind am Tage des Auszugs an .
b. Mietzins:
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der in der Wohnung verbleibende Ehepartner den vollständigen Mietzins ab dem zahlt und insoweit im Innenverhältnis den anderen Ehegatten von seiner Mietzahlungsverpflichtung freistellt.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der in der Wohnung verbleibende Ehegatte ab dem einen anteiligen Mietzins i.H.v. % zzgl. der anfallenden Nebenkosten zahlt. Der andere Ehepartner übernimmt den restlichen Betrag.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der ausziehende Ehepartner ab dem den vollständigen Mietzins übernimmt. Insoweit wird im Innenverhältnis von der Mietzahlungsverpflichtung freigestellt.
c. Vertragspflichten
Der in der Wohnung verbleibende Ehepartner übernimmt ab dem die mit der Nutzung verbundenen vertraglichen Pflichten für Wohnung und Nebenräume.
Der ausziehende Ehegatte beteiligt sich an den Kosten mit .
Ende - Eine Partei zieht aus
Kündigung der Ehewohnung
Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, die Wohnung zum zu kündigen.
§ 2 Hausrat
Die Eheleute sind sich darüber einig, dass die nachfolgenden Gegenstände schon jetzt endgültig für den Fall der Ehescheidung zugeordnet werden sollen.
Der Ehemann wird mit dem Tag der Unterzeichnung dieses Vertrages Alleineigentümer nachfolgender Gegenstände:
Die Ehefrau wird mit dem Tag der Unterzeichnung dieses Vertrages Alleineigentümerin nachfolgender Gegenstände:
Die Eheleute sind sich darüber einig, dass die nachfolgenden Gegenstände schon jetzt endgültig für den Fall der Ehescheidung zugeordnet werden sollen.
Der Ehemann wird mit dem Tag der Unterzeichnung dieses Vertrages Alleineigentümer nachfolgender Gegenstände:
Die Ehefrau wird mit dem Tag der Unterzeichnung dieses Vertrages Alleineigentümerin nachfolgender Gegenstände:
§ 3 Kindesunterhalt
Es besteht Einigkeit darüber, dass gegenüber barunterhaltspflichtig ist. Bei der Berechnung gehen die Parteien von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von aus.
Die nachfolgende Berechnung wird wie folgt wechselseitig akzeptiert:
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen
abzüglich 5 % berufsbedingter Aufwendungen
anrechenbares Nettoeinkommen
Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle vom
verpflichtet sich, die vorstehende Kindesunterhaltsrente monatlich im voraus, jeweils zum eines Monats, auf das folgendes Konto zu überweisen:
Es besteht Einigkeit darüber, dass aus dieser Vereinbarung einen unmittelbaren Anspruch gegen auf Zahlung von Kindesunterhalt .
Es besteht Einigkeit darüber, dass gegenüber barunterhaltspflichtig ist. Bei der Berechnung gehen die Parteien von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von aus.
Die nachfolgende Berechnung wird wie folgt wechselseitig akzeptiert:
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen
abzüglich 5 % berufsbedingter Aufwendungen
anrechenbares Nettoeinkommen
Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle vom
Für jedes Kind angeben - Für das am (Datum ) geborene Kind (Name ) gem. Gruppe Altersstufe ( ) ergibt sich eine Unterhaltsrente von € abzüglich Kindergeld i.H.v. () € von () €
verpflichtet sich, die vorstehende Kindesunterhaltsrente monatlich im voraus, jeweils zum eines Monats, auf das folgendes Konto zu überweisen:
Es besteht Einigkeit darüber, dass aus dieser Vereinbarung einen unmittelbaren Anspruch gegen auf Zahlung von Kindesunterhalt .
§ 4 Trennungsunterhalt
verpflichtet sich, eine monatlich im voraus, jeweils zum des Monats fällige Unterhaltsrente i.H.v. auf das folgendes Konto zu überweisen:
Bei der nachfolgenden Berechnung gehen die Eheleute von folgenden durchschnittlichen Monatsnettoeinkünften aus:
Ehemann:
Ehefrau:
verpflichtet sich, eine monatlich im voraus, jeweils zum des Monats fällige Unterhaltsrente i.H.v. auf das folgendes Konto zu überweisen:
Bei der nachfolgenden Berechnung gehen die Eheleute von folgenden durchschnittlichen Monatsnettoeinkünften aus:
Ehemann:
Ehefrau:
§ 5 Umgangsrecht
Sobald sich aufgrund der Trennung der Parteien ein Regelungsbedürfnis hinsichtlich des Umgangs mit ergibt, soll eine eigenständige Umgangsregelung getroffen werden.
Sobald sich aufgrund der Trennung der Parteien ein Regelungsbedürfnis hinsichtlich des Umgangs mit ergibt, soll eine eigenständige Umgangsregelung getroffen werden.
§ 6 Schlussbestimmungen
Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
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Vorname / Nachname Vorname / Nachname
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Mustervorlage von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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