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Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Fußgänger darf gemäß § 25 Abs. 3 StVO die Fahrbahn nur unter Beachtung des Vorrangs des Fahrzeugverkehrs überqueren. Dabei hat er den fließenden Verkehr vor dem Betreten und auch beim Überqueren der Fahrbahn genau zu beobachten. Dabei darf er auch zunächst nur bis zur Mitte gehen und dort den von rechts kommenden Verkehr abwarten.

Verstößt der Fußgänger gegen seine Verpflichtung aus § 25 Abs. 3 StVO, handelt er in der Regel grob fahrlässig.


OLG Dresden, 08.03.2022 - Az: 14 U 1267/21

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