Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.780 Anfragen

Zahlung des Verwarnungsgeldes unter Angabe des falschen Aktenzeichens

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Stadt Dortmund hat gegen die Betroffene wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes einen Bußgeldbescheid erlassen. Am Tattage hatte die Polizei Dortmund ihr noch die Ahndung durch Verwarnung gegen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro angeboten. Aktenkundig gemacht wurde dies unter dem Aktenzeichen der Polizei. Der der Betroffenen überreichte Zahlschein enthielt jedoch als Kundenreferenznummer von der Polizei vorgedruckt ein anderes Aktenzeichen. Genauso bewirkte die Betroffene innerhalb der gesetzten Wochenfrist die Zahlung der 15 Euro.

Nach Erlass des Bußgeldbescheides und Einspruchseinlegung stellte sich heraus, dass die Polizei die Zahlung dem Polizeiaktenzeichen nicht zuordnen konnte. Auch eine Umbuchung landesintern sei nicht möglich. Es sei Aufgabe der Betroffenen zum richtigen Aktenzeichen einzuzahlen. Etwa einen Monat später überwies die Polizei dann das Geld an die Betroffene zurück.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin