- Verkehrsrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen
Zahlung des Verwarnungsgeldes unter Angabe des falschen Aktenzeichens
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Die Stadt Dortmund hat gegen die Betroffene wegen eines
Geschwindigkeitsverstoßes einen
Bußgeldbescheid erlassen. Am Tattage hatte die Polizei Dortmund ihr noch die Ahndung durch Verwarnung gegen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro angeboten. Aktenkundig gemacht wurde dies unter dem Aktenzeichen der Polizei. Der der Betroffenen überreichte Zahlschein enthielt jedoch als Kundenreferenznummer von der Polizei vorgedruckt ein anderes Aktenzeichen. Genauso bewirkte die Betroffene innerhalb der gesetzten Wochenfrist die Zahlung der 15 Euro.
Nach Erlass des Bußgeldbescheides und Einspruchseinlegung stellte sich heraus, dass die Polizei die Zahlung dem Polizeiaktenzeichen nicht zuordnen konnte. Auch eine Umbuchung landesintern sei nicht möglich. Es sei Aufgabe der Betroffenen zum richtigen Aktenzeichen einzuzahlen. Etwa einen Monat später überwies die Polizei dann das Geld an die Betroffene zurück.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant