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Verwarngeld ist unanfechtbar, wenn anerkannt!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Verwarnung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist unanfechtbar, wenn der Betroffene sein Einverständnis gibt, indem er das Verwarnungsgeld bezahlt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Betroffene das Verwarnungsgeld nur "vorbehaltlich der Auskunft, welche Handlungsalternative für mich bestanden hätte, überweist.


OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2011 - Az: 8 A 589/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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