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Ampeln: Diese Regeln müssen beachtet werden!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 11 Minuten

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Ampeln begegnen Verkehrsteilnehmer ständig – sei es, um an Kreuzungen für den Verkehrsfluss zu sorgen oder aber um Fußgängern das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen.

Auch wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden darf, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten, entbinden die Lichtzeichen der Ampel nicht von der Sorgfaltspflicht. Es muss daher auch bei grün darauf geachtet werden, dass niemand gefährdet wird.

Lichtzeichen hat Vorrang!

Für Ampeln gilt, dass deren Lichtzeichen grundsätzlich Vorrang vor anderen Vorrang regelnden Verkehrszeichen oder Markierungen der Fahrbahn haben. Auch die allgemeinen Vorfahrtsregeln müssen zurücktreten. Wenn die Ampel ausgeschaltet ist oder blinkt das gelbe Licht, erlischt die Bedeutung des Lichtzeichens.

Was gilt bei einer grünen Ampel?

Das grüne Lichtzeichen verpflichtet den Fahrzeugführer nicht zur Weiterfahrt, sondern gestattet lediglich die Weiterfahrt. Sofern der Verkehr jedoch grundlos aufgehalten werden sollte, kann ein Verwarnungsgeld drohen.

Bei stockendem Verkehr darf beispielsweise auch bei Grün nicht in die Kreuzung eingefahren werden, wenn dort gewartet werden müsste. Weiterhin muss Gegenverkehr ggf. durchfahren gelassen werden.

Als Hintermann mag man geneigt sein, einen nicht direkt Weiterfahrenden durch Hupen auf das Grünlicht aufmerksam zu machen. Dies ist jedoch eigentlich nicht erlaubt, es droht ein Verwarnungsgeld.

In Folge eines Defekts der Ampel kann es zu einem Dauergrün kommen. Aus diesem Grund muss derjenige, der ein entsprechendes Dauerrot für sich vermutet, den extremen Misstrauensgrundsatz befolgen, um eine ansonsten ggf. entstehende Gefahrensituation zu vermeiden. Es ist nicht nur eine angemessene Zeit abzuwarten, sondern sich auch mit den anderen Verkehrsteilnehmern durch eindeutige Handzeichen zu verständigen.

Bei einer Fehlfunktion der Ampelanlage, bei der für jede Fahrtrichtung grün angezeigt wird und damit der Verkehr freigegeben wird, spricht man von einem „feindlichen Grün“. Kommt es zu einem Unfall, weil mehrere Fahrzeugführer davon ausgingen, Vorfahrt zu haben, ist der Betreiber der Lichtzeichenanlage hierfür in der Regel verantwortlich und haftet für den Schaden.

Was gilt bei einer gelben Ampel?

Das gelbe Ampellicht ordnet an, vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten. Bei beginnender Gelbphase muss der daher herannahende Fahrzeugführer, der bei mittlerer Bremsung und ohne Gefährdung Nachfolgender, vor der Ampel anhalten kann, sein Fahrzeug zum Stillstand bringen. Die Dauer der Gelbphase hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab und dauert in aller Regel zwischen 3 und 5 Sekunden.

Andernfalls liegt ein Gelblichtverstoß vor, der ein Verwarnungsgeld zur Folge haben kann.

Sofern es zu einem Auffahrunfall kommt, weil der Hintermann irrtümlich darauf vertraut hat, dass sein Vordermann noch weiterfahren wird, so haftet der Hintermann in der Regel für den entstandenen Schaden alleine. Der Vordermann ist nicht verpflichtet, sicherzustellen, dass die nachfolgenden Fahrzeuge noch rechtzeitig bremsen können, da ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten ist. Lediglich ein abruptes Bremsen im Kreuzungsbereich ist anders zu bewerten.

Was gilt bei einer roten Ampel?

Wenn die Ampel rot ist, müssen alle Fahrzeuge an der Haltelinie oder vor der Ampel vollständig anhalten. Wenn es keine Haltelinie gibt, sollte das Fahrzeug so nah wie möglich an der Ampel zum Stehen kommen.

Fahrzeuge müssen an der roten Ampel warten, bis sie grün wird oder ein anderes Lichtsignal oder ein Verkehrszeichen anzeigt, dass sie weiterfahren können.

Wird eine rote Ampel nicht beachtet, so liegt ein Rotlichtverstoß vor, der mit Bußgeld, Punkten in Flensburg und je nach Fall auch mit einem Fahrverbot geahndet wird.

Wird nach Überfahren der Haltlinie sofort stehen geblieben oder zurückgesetzt, so liegt kein Rotlichtverstoß vor. Jedoch kann auch die Nichtbeachtung der Haltlinie geahndet werden.

Sofern einem Einsatzfahrzeug, das seine Sonderrechte geltend macht, Platz zu verschaffen ist und dies nicht durch ein Heranfahren an den Fahrbahnrand möglich ist, muss das Fahrzeug ganz vorne die Haltelinie und gegebenenfalls die rote Ampel vorsichtig unter Vermeidung der Gefährdung anderer überfahren.

Welche Bedeutung hat der grüne Rechtsabbiegerpfeil?

Wurde an der Ampel zusätzlich ein grüner Rechtsabbiegerpfeil mittels eines Schildes angebracht, so ist das Rechtsabbiegen (ausschließlich) von der rechten Fahrspur auch bei Rotlicht erlaubt nachdem angehalten wurde. Wird vor dem Abbiegen nicht angehalten, so kann dies mit Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Der Abbiegende muss auf den Querverkehr, Radfahrer und Fußgänger achten und diesen Vorfahrt gewähren.

Die Umsetzung kann auch durch gesondertes Lichtzeichen erfolgen. In diesem Fall gibt es eine kleine aber bedeutende Abweichung: Leuchtet dieser grüne Pfeil auf, ist ohne vorherigen Stopp rechts abzubiegen.

„Bei Rot hier halten“ - Was ist zu beachten?

In Situationen, in denen eine Straße von rechts unmittelbar auf eine Ampel trifft, werden oft zwei Markierungen für das Anhalten angebracht: die erste vor der Ampel selbst und die zweite vor der Stelle, an der die Straße in die Hauptstraße einmündet. Wenn das Verkehrsschild „bei Rot hier halten“ an der zweiten Haltelinie platziert ist, stellt das Überfahren dieser Linie bei rotem Licht eine Verletzung der Verkehrsregeln dar. In solchen Fällen ist es auch nicht gestattet, nach rechts abzubiegen.

Wenn keine zweite Haltelinie vorhanden ist, sollte das Verkehrsschild eher als eine Empfehlung angesehen werden, bei Rotlicht anzuhalten, und es droht keine Geldstrafe für das Passieren bei Rot. Im Falle eines Unfalls kann jedoch eine Teilschuld in Betracht gezogen werden.

Was gilt für Sonder-Wechsellichtzeichen?

Eine Ampel kann zudem besondere Wechsellichtzeichen für Busse oder den Schienenverkehr haben. Diese gelten nur für die besonderen Fahrzeuge und sind für den restlichen Verkehr ohne Bedeutung.

Zwei-Phasen-Ampel

Es gibt in seltenen Fällen Ampeln, die nur Rot und Gelb anzeigen. Hier gilt, dass bei Rot und Geld anzuhalten und zu warten ist. Erst dann, wenn keines der beiden Lichtzeichen leuchtet, darf gefahren werden.

Im richtigen Abstand zu Ampeln parken!

Beim Parken sollte zu Lichtzeichen ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten werden, denn gemäß § 37 Abs. 1 StVO ist es nicht erlaubt, bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen zu halten, wenn es dadurch verdeckt wird. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld, und zwar sowohl für das Halten als auch das für das Parken.

Was müssen Fußgänger beachten?

Grundsätzlich gelten die gleichen Verhaltensregeln auch für Fußgänger in entsprechender Anwendung. Bei grün darf die Fahrbahn überquert werden, bei rot ist das Grünlicht abzuwarten.

Für Fußgänger ist bei ausgeschalteter oder gelb blinkender Ampel maßgeblich, wie der Weg auf der Fahrbahn markiert wurde. Bei einer Fußgängerfurt (durch quer zur Fahrbahn mittels unterbrochenen Linien markierte Fläche) und fehlender Markierung, hat der fließende Verkehr Vorrang. Wurde der Weg mit einem Zebrastreifen markiert, so ist Fußgängern, die erkennbar die Straße überqueren wollen, dieses entsprechend zu ermöglichen.

Was müssen Fahrradfahrer beachten?

Auch für Fahrradfahrer gelten die dargestellten Verhaltensregeln, wobei bei Ampel mit Radverkehrsführung entweder die Lichtzeichen für den Fahrverkehr oder eigene („Radverkehr“) bzw. kombinierte Lichtzeichen („Radverkehr“ und „Fußgänger“) gelten. Sofern nichts Abweichendes geregelt wurde, gelten also die Regeln für den Kraftverkehr.

Gibt es eine gesonderte Fahrradampel, so ist dieser Folge zu leisten. Diese kann beispielsweise auf Fahrradwegen eingerichtet werden.
Stand: 02.10.2023 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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