Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.790 Anfragen

Fahreignungsgutachten bei Bedenken an der Fahreignung?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der bloße Verdacht, dem Betroffene könne es an der Fahreignung fehlen, genügt nicht, um eine Aufforderung zur Vorlage eines Fahreignungsgutachten zu rechtfertigen. Hierzu sind konkrete Tatsachen erforderlich, die einen entsprechenden Zweifel entstehen lassen.

Ob ausreichende Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, ist nach den gesamten Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Gleiches gilt für den genauen Grad der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss.


VGH Bayern, 03.09.2015 - Az: 11 CS 15.1505

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant