Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.245 Anfragen

Reimport - Erstzulassung nicht mehr als 12 Monate nach Herstellung!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein durchschnittlicher Käufer kann beim Kauf eines reimportierten Fahrzeugs mit einer Laufleistung von 100 Kilometern darauf vertrauen, dass das Baujahr des Fahrzeugs allenfalls einige Monate vor der Erstzulassung liegt.

Es ist nicht mit jeder beliebigen Lager- und Transportzeit im Ausland zu rechnen. Liegt das Baujahr des Fahrzeugs länger zurück, so muss der Verkäufer hierauf hinweisen.

Kann mangels anderweitigem Hinweis davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug erst ein Jahr nach dem tatsächlichen Baujahr hergestellt worden sei, so liegt ein Sachmangel bei einem höheren Alter vor.

Denn der Abschluss eines Kaufvertrages über ein fabrikneues Fahrzeug beinhaltet nach allgemeiner Ansicht konkludent die Vereinbarung, dass zwischen der Herstellung des Fahrzeugs und dem Datum des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen (BGH, 15.10.2003 - Az: VIII ZR 227/02). Gleiches gilt, wenn ein Kraftfahrzeughändler ein Gebrauchtfahrzeug als Jahreswagen verkauft (BGH, 07.06.2006 - Az: VIII ZR 180/05). Denn nicht nur für den Käufer eines Neufahrzeugs, sondern auch für den eines Jahreswagens ist die vor der Erstzulassung liegende Standdauer des Fahrzeugs als wertbildender Faktor von erkennbar wesentlicher Bedeutung.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Celle, 11.06.2008 - Az: 7 U 226/07

ECLI:DE:OLGCE:2008:0611.7U226.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant