Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.590 Anfragen

Wesentliches Auseinanderfallen von Herstellungsdatum und Erstzulassung eines Vorführwagens

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch beim Gebrauchtwagenkauf stellt es einen Sachmangel dar, wenn das Produktionsdatum des Fahrzeugs und seine Erstzulassung zeitlich erheblich auseinanderfallen.

Im entschiedenen Fall hatte der Kläger im November 2004 einen Citroen Xsara 1,6 SX mit einem Kilometerstand von lediglich 10 km gekauft. Aus der Rechnung ergab sich als Erstzulassungsdatum der 29. Januar 2004. Nachträglich erfuhr er, dass das Fahrzeug bereits im Februar 2002 gebaut worden war. Er wollte den Kauf daher rückgängig machen.

Das OLG Celle gab ihm - wie schon das Landgericht in erster Instanz - Recht. Da das Erstzulassungsdatum bzw. die relative Neuwertigkeit des Fahrzeugs Vertragsgrundlage geworden sei, stelle das Auseinanderfallen von Produktions- und Erstzulassungsdatum (hier: um 1 Jahr und 11 Monate) einen Sachmangel i.S. des Gewährleistungsrechts dar.

Die Entscheidung des Senats folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) für Neufahrzeuge, nach der ein Pkw mit einer Lagerzeit von mehr als 12 Monaten nicht mehr als "fabrikneu" gelte.

Da das Fahrzeug im vorliegenden Fall „vermeintlich neuwertig“ gewesen sei, gebe es keinen Grund, diese Grundsätze nicht zu übertragen.

Der Kläger musste sich allerdings einen Abzug vom zurückzugewährenden Kaufpreis für die zwischenzeitliche Nutzung des Kfz gefallen lassen.


OLG Celle, 13.07.2006 - Az: 11 U 254/05

ECLI:DE:OLGCE:2006:0713.11U254.05.0A

Quelle: PM des OLG Celle


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler