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Erstzulassung mehr als 12 Monate nach Herstellung - Jahreswagen?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Liegen zwischen Herstellung und Erstzulassung mehr als 12 Monate, so entspricht ein solches von einem Händler als Jahreswagen verkauftes Gebrauchtfahrzeug regelmäßig nicht der vereinbarten Beschaffenheit.


BGH, 07.06.2006 - Az: VIII ZR 180/05

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