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Erstzulassung mehr als 12 Monate nach Herstellung - Jahreswagen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Liegen zwischen Herstellung und Erstzulassung mehr als 12 Monate, so entspricht ein solches von einem Händler als Jahreswagen verkauftes Gebrauchtfahrzeug regelmäßig nicht der vereinbarten Beschaffenheit.


BGH, 07.06.2006 - Az: VIII ZR 180/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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