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Erstzulassung mehr als 12 Monate nach Herstellung - Jahreswagen?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Liegen zwischen Herstellung und Erstzulassung mehr als 12 Monate, so entspricht ein solches von einem Händler als Jahreswagen verkauftes Gebrauchtfahrzeug regelmäßig nicht der vereinbarten Beschaffenheit.
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