Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.739 Anfragen

Anwohner nicht mit Standheizung nerven!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall verursachte die Standheizung (5.45 - 7.00 Uhr) eines in der Nähe des Schlafzimmers eines Anwohners parkendem Fahrzeug bis zu 55 dB Lärm im Schlafzimmer des Betroffenen und verursachte gesundheitliche Schäden aufgrund der ständigen Schlafunterbrechungen.

Der Autofahrer war trotz Bitte des Betroffenen nicht bereit, sich einen anderen Stellplatz zu suchen.

Das Gericht gab dem Interesse auf ungestörte Nachtruhe Vorrang und verurteilte den Autofahrer, die Standheizung künftig nicht mehr in unmittelbarer Nähe des Anwohners zu verwenden. Dies war insbesondere deshalb zumutbar, weil genügend Parkraum in ausreichendem Abstand bereit stand.


AG München, 07.01.2005 - Az: 123 C 3000/03

ECLI:DE:AGMUENC:2005:0107.123C3000.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant