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Polizei darf Radarwarner sicherstellen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Polizei darf Radarwarngeräte einziehen, der Eilantrag eines Autofahrers wurde zurückgewiesen.

Der Mann wehrte sich dagegen, dass bei einer Verkehrskontrolle auf der Autobahn ein Radarwarngerät durch die Polizei sichergestellt wurde, welches mit Saugnäpfen an der Windschutzscheibe seines Autos befestigt war.

Die entsprechende Sicherstellung war zulässig, da die unmittelbare Gefahr beastand, dass der Fahrer das Gerät benutzen wollte, um vor Radarkontrollen seine Geschwindigkeit zu drosseln.

Daraus war auf die Absicht zu schließen, sich sonst nicht an die Tempolimits halten zu wollen. Der Betrieb eines Radarwarngeräts ermögliche es dem Autofahrer, „sich ungestraft über Bestimmungen der Verkehrssicherheit hinwegzusetzen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden“.


VG Berlin, 22.07.1999 - Az: 1 A 220.99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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