- Verkehrsrecht
- Tipps
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.762 Anfragen
Radarwarngeräte - Benutzung ist strafbar
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Seit dem 1. März 2002 ist die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen bußgeldbewehrt. Verboten ist die Benutzung, aber auch bereits das betriebsbereite Mitführen von Warngeräten, die polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen anzeigen oder stören. Wer künftig mit einem solchen Gerät erwischt wird, muss ein Bußgeld von 75 Euro zahlen. Außerdem werden vier Punkte im Flensburger Verkehrssünderregister fällig. Bislang hatte die Polizei das Gerät nur ohne Bestrafung entfernen dürfen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.762 Beratungsanfragen
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant