Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.169 Anfragen

Verkehrsverstöße und die MPU

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Solange im Verkehrszentralregister eingetragene Verkehrsverstöße nicht getilgt sind, können diese zur Anordnung eines Fahreignungsgutachtens herangezogen werden.

Dies gilt sowohl für Straftaten als auch für Ordnungswidrigkeiten.

Dass es sich vorliegend bei der „Wiederholungstat“ vom 11. August 2013 nur um eine Ordnungswidrigkeit mit einer BAK von 0,75 Promille gehandelt habe, und dass vorher über 12 Jahre hinweg keinerlei alkoholbedingte Auffälligkeiten beim Antragsteller aufgetreten seien, steht der Gutachtensbeibringungsanordnung nicht entgegen. Eintragungen im Verkehrszentralregister (§§ 28 ff. FeV in der bis 30. April 2014 geltenden Fassung, jetzt Fahreignungsregister) sind jedenfalls solange verwertbar, solange sie nicht getilgt sind.

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids muss sich der Antragsteller im Fahrerlaubnisverfahren die geahndete Tat grundsätzlich entgegenhalten lassen. Rechtskräftige Bußgeldbescheide entfalten im Rahmen des Punktsystems nach § 4 Abs. 3 Satz 2 StVG (in der bis 30.4.2014 geltenden Fassung, jetzt § 4 Abs. 5 Satz 4) Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörden in gleicher Weise wie gerichtliche Entscheidungen auch dann, wenn sie selbst keiner gerichtlichen Überprüfung unterzogen wurden. Sie dürfen auch einer Gutachtensbeibringungsanordnung zugrunde gelegt werden (vgl. auch § 3 Abs. 4 Satz 1 und 2 Halbs. 2 StVG). Die Frage eines Verwertungsverbots (vgl. hierzu BVerfG, 28.06.2014 - Az: 1 BvR 1837/12) stellt sich insoweit im Fahrerlaubnisverfahren wohl nicht.


VGH Bayern, 31.10.2014 - Az: 11 CS 14.1627

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant