Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.609 Anfragen

18 Punkte sind zu viel: Fahrerlaubnis wird entzogen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Die Vermutung des § 4 Abs. 3 Nr. 3 StVG ist unwiderleglich. Hat der Betroffene 18 oder mehr Punkte erreicht, entfällt die Vermutung auch dann nicht, wenn eine Eintragung nach § 29 StVG zu tilgen ist.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 oder mehr Punkten nach § 4 III S.1 Nr. 3 StVG stellt in dem abgestuften Maßnahmensystem des § 4 StVG die letzte Eingriffsstufe dar, mit der die weitere Teilnahme von Kfz am Straßenverkehr, die für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen, verhindert werden soll.

Der Gesetzgeber will Personen, die einen so hohen Punktestand erreicht haben, rasch und wirksam von der Teilnahme am Kraftverkehr ausschließen. Da die Betroffenen sich vorliegend nicht als empfänglich für alle Warnungen und Hilfsangebote des abgestuften Maßnahmensystems des § 4 StVG erwiesen haben, ist eine gesetzliche Ungeeignetheitsvermutung gerechtfertigt, die grundsätzlich nicht widerlegbar ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis demjenigen zu entziehen, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Dies ist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV insbesondere dann anzunehmen, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 der Fahrerlaubnisverordnung vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist. Von Letzterem ist nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG zwingend dann auszugehen, wenn für den Betroffenen im Verkehrszentralregister - entsprechend dem nach § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 StVG, § 40 FeV i. V. m. Anlage 13 zu führenden Punktesystem - achtzehn oder mehr Punkte registriert sind.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


VG Darmstadt, 11.10.2012 - Az: 2 L 1129/12.DA

ECLI:DE:VGDARMS:2012:1011.2L1129.12.DA.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant