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Fahrtrichtung im Bußgeldbescheid angeben?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Für die Konkretisierung eines Geschwindigkeitsverstoßes im Bußgeldbescheid ist die Fahrtrichtungsangabe nicht nötig.

Hat der Betroffene nach eigenem Bekunden das Messgerät bei der Tatbegehung gesehen, so ist die Tat für ihn eingrenzbar. Es erwächst dann kein Verfahrenshindernis, wenn eine falsche Fahrtrichtung im Bußgeldbescheid angegeben ist.

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Natalie Reil, Landshut