Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.047 Anfragen

Wer verbotswidrig auf dem Gehweg Fahrrad fährt, hat kein Vorfahrtsrecht!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei einer Kollision zwischen einem Radfahrer und einem Kraftfahrzeug findet gemäß § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB eine Abwägung der Verschuldensbeiträge statt.

Das Vorfahrtsrecht, das der Sicherheit des Straßenverkehrs dient, erstreckt sich auf den Fahrbahnbereich und auf die angrenzenden Radwege.

Ein auf dem Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung fahrender Radfahrer ist gegenüber von links kommenden Fahrzeugen jedoch nicht vorfahrtsberechtigt. Das Vorfahrtsrecht ist nämlich schon begrifflich dort ausgeschlossen, wo das Recht zum „Fahren“ fehlt. Die Benutzung von Gehwegen ist Radfahrern grundsätzlich nur gemäß § 2 Abs. 5 StVO gestattet.

Kommt es zum Unfall mit einem Kraftfahrzeug, so tritt unter diesen Umständen die Betriebsgefahr des Fahrzeuges vollständig zurück. Der Radfahrer muss für den entstandenen Schaden vollständig haften.


LG Osnabrück, 30.05.2017 - Az: 3 S 118/17

Rechtsberatung durch erfahrenen Anwalt

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant