Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.754 Anfragen

Fahrtenbuchauflage nach einmaligem erheblichen Verkehrsverstoß

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es genügt für die Fahrtenbuchauflage, wenn es sich bei dem Verkehrsverstoß um einen Geschwindigkeitsverstoß außerorts um 30 km/h handelte.

Die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach einem erheblichen Verkehrsverstoß wird nicht dadurch abgewendet, dass der Kfz-Halter ein Zeugnisverweigerungsrecht geltend macht.

Ein doppeltes "Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage verweigern zu dürfen und trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Kfz-Führers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht, da das dem Zweck des § 31 a StVZO widerspräche, der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen.


VGH Bayern, 10.04.2006 - Az: 11 CS 05.1980

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.754 Beratungsanfragen

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant