Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.391 Anfragen

Mischkonsum: Fahrerlaubnis kann auch ohne Verkehrsteilnahme entzogen werden!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Ein der Fahreignung entgegenstehender charakterlich-sittlicher Mangel kann nicht nur bei einer Person vorliegen, die bereits Betäubungsmittel eingenommen hat.

Anlass zu der gleichen Besorgnis gibt auch jemand, der konkrete Anstalten trifft, solche Substanzen zu konsumieren.

Sofern ein Führerscheininhaber ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr Drogen und Alkohol konsumiert, so kann von einem fehlenden Trennungsvermögen zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme ausgegangen werden, aber nur, wenn wegen des Mischkonsums mit einem Verlust der Kontrollfähigkeit und einer Verkehrsteilnahme gerechnet werden muss.

Ein der Fahreignung entgegenstehender charakterlich-sittlicher Mangel der vorbezeichneten Art kann nicht nur bei einer Person vorliegen, die bereits Betäubungsmittel eingenommen hat. Anlass zu der gleichen Besorgnis gibt auch jemand, der konkrete Anstalten trifft, solche Substanzen zu konsumieren, sofern er in der Lage ist, dieses Vorhaben auch umzusetzen (z.B. weil er die einzunehmende Droge mit sich führt oder er auf sie sonst sogleich Zugriff nehmen kann).

Hierfür spricht auch, dass das Fahrerlaubnisrecht als Spezialmaterie des Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dazu dient, künftige Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs zu verhindern.

Stand eine Betäubungsmittelaufnahme tatsächlich unmittelbar bevor und unterblieb sie allein aufgrund von Umständen, die den Handelnden nicht zu entlasten vermögen (z.B. deshalb, weil ein Dritter den konkret geplanten Konsum unterbunden hat oder sonstige Umstände - z.B. das Erscheinen der Polizei - eine Aufgabe des Vorhabens erforderten), so ist die Notwendigkeit, Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Gefahrerforschung zu ergreifen, zumindest gleich groß wie in den Fällen, in denen der Verdacht besteht, eine Person könnte bereits einmal Drogen gebraucht haben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant