Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.242 Anfragen

Fahrerlaubnisentzug bei regelmäßigem Cannabiskonsum: Wann der THC-COOH-Wert entscheidet

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine im Blut nachgewiesene THC-COOH-Konzentration von deutlich über 75 ng/ml rechtfertigt den Schluss auf regelmäßigen Cannabiskonsum und damit in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis, ohne dass es weiterer Ermittlungen zum Konsumverhalten bedarf. Selbst wenn nur gelegentlicher Konsum vorliegt, führt ein festgestellter Kontrollverlust - etwa der Konsum kurz vor einer angeordneten Blutentnahme - ebenfalls zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Welche Anforderungen gelten für die Begründung einer Fahrerlaubnisentziehung?

Nach § 39 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW müssen in der Begründung eines schriftlichen Verwaltungsakts die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitgeteilt werden, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Bei der Fahrerlaubnisentziehung nach § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung, sodass es auf die Angabe von Ermessenserwägungen nicht ankommt. Maßgebend für den Umfang der mitzuteilenden Gründe ist der Rechtsstandpunkt der Behörde; ob die mitgeteilten tatsächlichen Gründe zutreffen und die rechtlichen Gründe die Entscheidung tragen, betrifft demgegenüber die materielle Rechtmäßigkeit und nicht das Begründungserfordernis. Ein offenkundiger Schreibfehler bei der Maßeinheit einer Messgröße ist unbeachtlich, wenn erkennbar ist, dass die Behörde die sachverständige Beurteilung inhaltlich zutreffend übernehmen wollte.

Eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes nach § 24 Abs. 1 und 2 VwVfG NRW begründet grundsätzlich keine selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition des Betroffenen. Art und Umfang der gebotenen Sachverhaltsermittlung bestimmen sich danach, was nach der rechtlichen Beurteilung der Behörde tatsächlich erheblich ist.

Ab welchem Wert kann von regelmäßigem Cannabiskonsum ausgegangen werden?

Aus einer festgestellten Konzentration von Tetrahydrocannabinolcarbonsäure (THC-COOH) im Blut, die deutlich mehr als 75 ng/ml beträgt, kann auf regelmäßigen Konsum von Cannabisprodukten geschlossen werden, ohne dass zusätzliche Auffälligkeiten vorliegen müssen, die dies bestätigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2002 - Az: 19 B 1223/02; OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2002 - Az: 19 B 504/02). Dem liegt zugrunde, dass die von rechtsmedizinischen Instituten durchgeführte Blutanalyse ein zuverlässiges Mittel darstellt, um im Hinblick auf den Metabolismus von Cannabiswirkstoffen Feststellungen über Konsumgewohnheiten zu treffen. Während der Wirkstoff THC aufgrund seines schnellen Abbaus nur relativ kurze Zeit nach Konsumende nachweisbar ist, lässt sich zurückliegender Konsum über den Metaboliten THC-COOH - unter Berücksichtigung von dessen Halbwertzeit von etwa sechs Tagen - über einen längeren Zeitraum nachweisen. Wird die Blutprobe bis zu acht Tagen nach Aufforderung durch die Fahrerlaubnisbehörde entnommen, ist bereits ab einer Konzentration von mindestens 75 ng/ml THC-COOH von regelmäßigem Konsum auszugehen (vgl. Daldrup/Käferstein/Köhler/Maier/Musshof, Entscheidung zwischen einmaligem/gelegentlichem und regelmäßigem Cannabiskonsum, Blutalkohol 2000, 39 (40 ff.); Gehrmann, NZV 2002, 201 (206)).


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - Az: 19 B 1249/02

ECLI:DE:OVGNRW:2003:0107.19B1249.02.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant