Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 394.080 Anfragen

Kosten für Feuerlöscher und Überwachung als Betriebskosten?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Die Kosten für die Anschaffung und Montage eines Feuerlöschers sind keine Betriebskosten.

Die Kosten für eine Überwachungsfirma gehören nicht zu den Hauswartkosten. Sie können allenfalls sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV sein, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sind.

Dies gilt auch für gewerbliche Mietverträge.


LG Berlin, 26.11.2003 - Az: 29 O 374/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.080 Beratungsanfragen

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...

Verifizierter Mandant