Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.670 Anfragen

Rückstufung von Premium Economy zu Economy Class: Kündigungsrecht bei 11-tägiger Pauschalreise?

Reiserecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Klägerin buchte für sich und ihren Ehemann bei dem beklagten Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Kuba in der Zeit vom 17.11.2022 bis zum 01.12.2022 zu einem Gesamtreisepreis in Höhe von 4.322 €. Die Klägerin leistete bei Buchung eine Anzahlung in Höhe von 864,40 €. Bestandteil der Reise war u.a. der Hin- und Rückflug von Frankfurt nach Havanna in der Premium Economy Class.

Am 16.06.2022 teilte der Reiseveranstalter mit, dass die durchführende Airline auf dem Flug nach Havana keine Premium Economy mehr anbiete und bot eine Entschädigung von 150 € pro Person an.

Dies lehnte die Klägerin ab, bat den Reiseveranstalter um kostenfreie Stornierung der Reise und Erstattung der geleisteten Anzahlung. Zur Begründung verwies die Klägerin darauf, für den Flug mit der Premium Economy Class einen Aufpreis von 1.148 € für 2 Personen bezahlt zu haben. Weiter sei die Premium Economy Class aufgrund der größeren Beinfreiheit gebucht worden, welche aus medizinischen Gründen dringend erforderlich gewesen sei, da bei der Klägerin ein erblich bedingtes erhöhtes Thromboserisiko vorliege.

Nachdem die Beklagte dies ablehnte, machte die Klägerin vor dem Amtsgericht München die Rückzahlung der von ihr geleisteten Anzahlung in Höhe von 864,40 € geltend.

Das Amtsgericht München wies die Klage ab.

Nach dem Gesetz ist eine Kündigung nur möglich, wenn eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt wird. Dies war vorliegend nicht der Fall.

Zwar bietet die Premium Economy Class unstreitig einige Vorteile gegenüber der Economy Class, insbesondere ein größerer Abstand der Sitze zueinander und damit größere Beinfreiheit. In Anbetracht dessen, dass der Flug aber bei einer Pauschalreise nur einer von mehreren Reisebestandteilen und im Vergleich zur gebuchten Reisezeit von 11 Nächten auch nur von kurzer Dauer ist, stellt die Änderung der Beförderungsklasse gerade keine erhebliche Beeinträchtigung der Pauschalreise dar.

Nicht nachgewiesen worden ist seitens der Klagepartei, dass die Klägerin allein für die Flüge in der Premium Economy Class einen Aufpreis von 1148 € für 2 Personen bezahlt hat.

Dies gilt auch in Anbetracht des seitens der Klägerin vorgebrachten erhöhten Thromboserisikos: Diese gesundheitliche Einschränkung ist der Beklagten bei Abschluss des Reisevertrages nicht mitgeteilt worden und damit nicht Grundlage des Vertrages geworden. Letztendlich ist noch darauf hinzuweisen, dass die Klägerin, wie die Beklagtenseite unbestritten vorträgt, eine größere Beinfreiheit auch durch die Buchung eines Sitzes am Notausgang oder eines XL - Sitzes hätte erlangen können.

Das Urteil ist rechtskräftig.


AG München, 17.10.2023 - Az: 223 C 12146/23

Quelle: PM des AG München


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut