Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.034 Anfragen

Fluggesellschaft muss nicht vor Thrombosegefahr warnen

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, warnend auf ein mögliches Thromboserisiko bei Langstreckenflügen hinzuweisen. Sie müssen auch nicht vor Beginn der Flugreise über die Sitzabstände an Bord informieren.

Die Annahme einer solchen Verpflichtung der Fluggesellschaft zur Information des Fluggastes vor Reiseantritt über die jeweiligen Sitzabstände und über den (angenommenen) Zusammenhang zwischen erhöhtem Thromboserisiko und Sitzabstand setzt voraus, dass nach anerkanntem wissenschaftlichen Kenntnisstand überhaupt von einer signifikanten Erhöhung des Thromboserisikos bei Langstreckenflügen insbesondere im Zusammenhang mit dem Sitzabstand ausgegangen werden müsste und dies dem Luftfahrtunternehmen auch bekannt war bzw. hätte bekannt sein müssen.

Zur Begründung führt das Gericht aus, eine "relevante Risikoerhöhung" sei wissenschaftlich noch nicht erwiesen, verlässliche Untersuchungen über die jeweiligen relevanten Risiken für das Entstehen einer Thrombose im Flugverkehr nicht vor.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Frankfurt, 06.11.2002 - Az: 23 U 243/01

ECLI:DE:OLGHE:2002:1106.23U243.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant