Die
Reisenden erlebten während ihrer
Pauschalreise erhebliche
Mängel im Hotel, darunter Lärmbelästigung, Schimmel im Zimmer, defekte Armaturen, geschlossene Toiletten, defekte Sonnenschirme und Liegen sowie Regeneintritt im Restaurant.
Das Gericht hielt vorliegend eine
Minderung des Reisepreises von insgesamt 25% für angemessen.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Die Kläger buchten bei der Beklagten eine Pauschalreise im Hotel mit
All-inklusive-Verpflegung zu einem
Reisepreis von 3210,– Euro für die Zeit vom 30.12.2004 bis 20.01.2005.
Die Kläger machen Minderung des Reisepreises für 6 Tage a 152,85 Euro geltend entsprechend 917,10 Euro sowie Schadensersatz wegen eines Transfers in Höhe von 23,– Euro, wegen Telefonaten in Höhe von 34,69 Euro und wegen eines von ihnen entrichteten Aufpreises für Unterbringung in einem anderen Hotel in Höhe von 742,71 Euro, somit 2137,50 Euro.
Ferner begehren sie Schadensersatz wegen mißlungenen Urlaubs für die ersten 6 Tage ihres Urlaubs in Höhe von insgesamt 420,– Euro, worauf die Beklagte insgesamt 160,– Euro gezahlt hat zur Abgeltung.
Die Kläger tragen vor, dass eine Vielzahl von Mängeln in der ursprünglichen Anlage bestanden habe, was auch am 31.12.2004 und am 04.01.2005 gerügt worden sei.
Das Hotelzimmer habe an der Straße gelegen mit
Lärmbelästigung. Im Zimmer hätte sich Schimmel befunden. Die Armaturen seien rostig gewesen, der Putz habe sich gelöst.
Am 04.01.2005 habe es gar kein Wasser gegeben und alsdann 2 Tage lang kein warmes Wasser. Der Handtuchwechsel sei mangelhaft gewesen mit löchrigen Handtüchern.
In der Hotelhalle sei das Wasser von der Decke getropft, die Herrentoilette am Strandclub sei geschlossen gewesen. Die Strandtoiletten seien an allen 6 Tagen verdreckt gewesen, die Aufzüge verschmiert und die Pools überchlort. Die Sonnenschirme in der ersten Reihe hätten keinen Stoff aufgewiesen. Regen sei durch das Restaurantdach gedrungen.
Der Strand sei verdreckt gewesen und durch Qualm hätten sich Belästigungen ergeben.
Bei der Verpflegung sei ein Wurm im Salat gewesen. Am dritten Tag seien die Karotten gegoren gewesen.
Für das Silvestermenü seien trotz 80,– Euro Aufschlag das selbe Buffet wie sonst geliefert worden und nur ein Glas Sekt dazu im Plastikglas.
Die Beklagte trägt vor, dass die erfolgte Zahlung von 160,– Euro ausreichend gewesen sei.
Verkehrslärm an der Hotelseite werde bestritten und sei auch nicht gerügt worden. Ferner werde bestritten, dass Schimmel und rostige Armaturen und lösender Putz sich im Zimmer befunden hätten. Der Wasserausfall sei eine geringe Unannehmlichkeit.
Der Handtuchwechsel sei nicht substantiiert bemängelt worden. Es werde bestritten, dass in der Hotelhalle Wasser von der Decke getropft sei, die Strandtoiletten 6 Tage verdreckt gewesen seien, der Aufzug verschmiert, die Pools überchlort gewesen seien und die Sonnenschirme und die Liegen defekt gewesen seien sowie dass Regen durch die Restaurantdecke gedrungen sei und der Strand verdreckt gewesen mit Quallenbelästigungen.
Die gerügten Verpflegungsmängel würden bestritten.
Dies gelte auch für die Bemängelung der Silvestergala.
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