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Rail & Fly-Ticket: Wer ist für die rechtzeitige Ankunft am Flughafen verantwortlich?

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Erscheint ein Reisender nicht rechtzeitig am Abfertigungsschalter, obwohl er in der übergebenen Reisebestätigung und dem Flugschein darauf hingewiesen worden ist, bis zu welcher Zeit sich dort spätestens einzufinden sei, so hat er es zu vertreten, wenn er dort abgewiesen wird und die Reise nicht antreten kann.

Hat der Reiseveranstalter dem Reisenden für die Reise zum Flughafen ein Rail & Fly Ticket bereitgestellt, in der keine festen Zeiten eingetragen sind, so ist der Reisende selbst für die Organisation und Planung der Anreise zum Flughafen sowie die rechtzeitige Ankunft verantwortlich.

Eine Verspätung der Deutschen Bahn ist ein außerhalb des Geschäftsbereiches des Reiseveranstalters liegender und von ihm nicht beeinflussbaren Umstand und kann daher dem Veranstalter nicht zugerechnet werden. Zudem muss der Reisende eine Verspätung der Bahn einkalkulieren.

Kommt es zu einer Zugverspätung und erreicht der Reisende daher den Abfertigungsschalter zu spät, so haftet der Veranstalter nicht für die angefallene Stornogebühr.


AG Neuwied, 09.10.2002 - Az: 14 C 649/02

ECLI:DE:AGNEUWI:2002:1009.14C649.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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