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Karibik-Kreuzfahrt mit Schweizer Folklore ist ein Reisemangel

Reiserecht | Lesezeit: ca. 21 Minuten

Die Anwesenheit der schweizerischen Folkloregruppen und ein „gewisses Übergewicht“ der Folkloreunterhaltung stellen eine erhebliche Abweichung von dem geschuldeten Kreuzfahrtprogramm dar.

Bei einer Kreuzfahrt kann der Reisende nach der Verkehrssitte erwarten, dass ein umfangreiches Unterhaltungsprogramm in Form von Tanzveranstaltungen, Shows, Unterhaltungsabenden und sonstigen Darbietungen angeboten wird. Dieses Programm hat sich naturgemäß an der Art der Kreuzfahrt auszurichten. Bei einer Kreuzfahrt in die Karibik kann davon ausgegangen werden, dass dieses Programm der Reiseroute angepasst ist, d.h. Palmen und südamerikanische Rhythmen berücksichtigt.

Ein Programm mit Kuhglocken, Blaskapellen, Jodler Schweizer Dorfspatzen oder Trachtentänzen passt in die Gebirgswelt der Alpen, nicht aber in das Gebiet der Karibik und schon gar nicht auf ein Kreuzfahrtschiff.

Eine Minderung von 40 % erscheint nicht unangemessen, wenn man berücksichtigt, dass die Reisenden sich 14 Tage lang von den Klängen Schweizer Volksmusik „berieseln“ lassen mussten, ohne dem ausweichen zu können und und stattdessen auf das übliche Bordprogramm verzichten mussten.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Kläger buchten eine Karibik-Kreuzfahrt. Die Kreuzfahrt fand auf der „SS A“ statt, die der Reederei O C gehört. In dem maßgeblichen Prospekt wird das Schiff wie folgt umschrieben:

„Die A ist ein Schiff, auf dem Sie sich sofort wohlfühlen werden. Sie hat Stil, Charme, Atmosphäre – eben das „gewisse Etwas“, das der Gast meint, wenn er später mit glänzenden Augen von der A spricht. Die schwimmende Lady aus Griechenland zählt zu jenen Kreuzfahrtschiffen, zu denen man eine persönliche Beziehung entwickelt, auf die man nach den Ausflügen gerne zurückkehrt, von der man wehmütig Abschied nimmt, wenn der letzte Hafen unwiderruflich das Ende einer schönen Kreuzfahrt signalisiert.

Auf der „A“ erwarten Sie alle Annehmlichkeiten, die ein komfortables Kreuzfahrtschiff auszeichnen.

Eines der acht Decks, das Athens-Deck, ist komplett für Unterhaltung und Freizeit reserviert. Der Lift hält vor der Rendezvous-Bar, von dort gehts rechts herum ins Kartenspielzimmer und in die Bibliothek, links befinden sich der Clubraum und die Galerie – alles schön übersichtlich beieinander.

Im Casino, das sich anschließt, wird's vorwiegend abends lebendig, wenn die einarmigen Banditen ihr Spielchen treiben und beim Roulette die Kugel rollt. Zwischendurch mal ein bisschen Luft schnappen können Sie auf dem Sportdeck, wo sich tagsüber die Aktiven dem Trimming, Tontaubenschießen, Golf und Shuffleboard hingeben und zu später Stunde romantische Naturen im Mondenschein träumen.

Auf der anderen Seite des Athens-Decks liegt der Mayfair-Salon: Hier finden die Abendprogramme statt. Folklore, Tanz, Misswahl und Kostümfest – jeden Tag was anderes.
Lassen Sie den Tag gemütlich in der Aquamarina-Bar ausklingen und werfen Sie beim Rumpunsch einen Blick auf die beiden Pools wo Sie am nächsten Morgen gewiss ein schönes Plätzchen zum Faulenzen im Liegestuhl finden werden, wenn Ihnen das ruhigere Sun-Deck nicht lieber ist.“

Bei Ankunft an Bord stellte sich heraus, dass von den rund 560 Passagieren des Schiffes 500 auf eine schweizer Reisegruppe entfielen, deren Reise von einem schweizerischen Folkloreverein veranstaltet wurde. Entsprechend einer Anweisung der Reederei übernahm der Reiseleiter dieses schweizerischen Folklorevereins die Gestaltung des Unterhaltungsprogrammes an Bord. Nach den vorgelegten Tagesprogrammen waren u.a. folgende Folklore-Gruppen (Schrammelgruppen und Blaskapellen) im Einsatz:

a) Kapelle E,

b) Kapelle H M,

c) Dorfspatzen O, eine Blaskapelle bestehend aus 15 Mann

d) Laendlebube B

e) Folkorechoerli P

Diese Folkloreeinsätze fanden nicht nur in den Sälen und Bars, sondern auch im Freien statt, z. B. an Deck und am Schwimmbad. Die Borddurchsagen über Lautsprecher in den einzelnen Kabinen erfolgten zumindest teilweise in „Schwyzer Dütsch“. Das lateinamerikanische Programm war dementsprechend reduziert. Das Unterhaltungsprogramm für einen Tag sah laut Bordzeitung beispielhaft wie folgt aus:

9.30 Uhr Trachtentanz in der Galaxi Disco auf dem Sun Deck

10.00 Uhr Kapelle E beim Schwimmbad

10.30 Uhr Folklorechoerli in der Galaxi Disco auf dem Sun-Deck vorne

20.15 Uhr Rassige Unterhaltung mit Dorfspatzen Oberaegeri beim Schwimmbad auf dem Jerusalem Deck, hinten

20.15 Uhr Tanz mit der Kapelle E im Mayfair Ballsaal auf dem Athens Deck, hinten

22.00 Uhr Kapelle H M in der Rendez Vous Bar

22.00 Uhr Gemütlicher Folkloreabend im Mayfair Ballsaal auf dem Athens Deck

Die deutsche Reisegruppe vom ca. 60 Personen fühlte sich durch das Überangebot der Schweizer Folklore beeinträchtigt. Sie protestierte ohne Erfolg bei der von der Beklagten eingesetzten Reiseleiterin Gisela D und dem Kapitän. Letzterer erklärte, er habe keinen Einfluss auf die Programmgestaltung, die vielmehr an die Schweizer Folkloregruppe übergeben sei. Das Verlangen der deutschen Passagiere, vorzeitig nach Hause geflogen zu werden, wurde abgelehnt. Ihnen wurde die Galaxy-Lounge als Aufenthaltsort zugewiesen, über deren Größe und Ausstattung der Vortrag der Parteien auseinandergeht. Nach dem Vortrag der Klägerin handelte es sich um einen dunklen, unbelüfteten, ca. 20 qm großen Raum, der etwa 40 Personen Platz bot; aber auch von dort seien die überall auf dem Schiff klingende, schweizerischen Heimattöne zu hören gewesen. Nach dem Vortrag der Beklagten stand die Galaxy Club Disco, die sich über die gesamte Breite des Schiffes erstreckt und mit eine Größe von ca. 220 qm ausschließlich den deutschen Kreuzfahrtgästen mit Unterhaltungsprogramm zur Verfügung.

Die Kläger haben eine Minderung in Höhe von 50 % des Reisepreises verlangt und zur Begründung ausgeführt, die Programmgestaltung habe in krassem Widerspruch zu einer Karibik-Kreuzfahrt gestanden. Man hätte sich dem Folklore-Treiben an Bord nur durch Rückzug in die eigene Kabine entziehen können.

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