Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.304 Anfragen

Rucksackverlust im Transferbus: Reisender in der Verantwortung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Verlust eines als Handgepäck mitgeführten Rucksacks in einem Transferbus kann dem Reiseveranstalter nicht angelastet werden, wenn der Reisende ihn beim Aussteigen im Bus vergessen hat.

Im übrigen scheitern Schadensersatzansprüche des Reisenden auch daran, dass er sich ein überwiegendes Mitverschulden gemäß § 254 BGB entgegen halten lassen muss. Den Reisenden trifft der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.

Wenn er - wie behauptet - seine wertvolle Kameraausrüstung in dem Rucksack verpackt hatte, hätte er besonders gut darauf aufpassen müssen. Das Zurücklassen des Rucksacks im Bus stellt sich daher als grobe Fahrlässigkeit dar, die jeglichen Verschuldensvorwurf gegenüber dem Reiseveranstalter zurücktreten lässt.


AG Bad Homburg, 09.01.2002 - Az: 2 C 2524/01 (21)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.304 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .

Verifizierter Mandant