Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.116 Anfragen

Direktflug darf mit Zwischenlandung erfolgen aber nicht zu spät ankommen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist bei einer Flugpauschalreise kein Non-Stop-Flug vereinbart worden, stellt eine Zwischenlandung keinen Reisemangel dar.

Verzögert sich die Ankunft am Zielflughafen um mehr als acht Stunden, liegt ein Reisemangel vor, wenn die planmäßige Flugzeit etwas mehr als vier Stunden betragen sollte. Ab der 5. Stunde Verspätung kann dann eine Minderung pro angefangener Stunde in Höhe von 5 % des Tagespreises angesetzt werden.

Wird ein Reisender während der Reise gezwungen, zusätzlich zum Reisepreis einen Aufpreis für Ausflüge zu zahlen, an denen der Reisende nicht teilnehmen wollte, kann er den gezahlten Betrag als Schadensersatz nach § 651 f Abs. 1 BGB zurück verlangen. Das gilt auch dann, wenn der Reisende an einigen Ausflügen teilgenommen hat.


AG Hamburg, 15.10.2002 - Az: 9 C 54/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant