Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.102 Anfragen
Flugpauschalreise: Minderungsansprüche bei Zwischenlandungen und Verspätungen
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Hat ein Reisender eine Flugpauschalreise gebucht und ist in dem der Reisebestätigung beigefügten Flugplan eine Zwischenlandung nicht vereinbart, so stellt es einen Reisemangel dar, wenn auf dem Hinflug zwei Zwischenlandungen erfolgen und sich der Flug wegen technischer Probleme um 26 Stunden verspätet. Der Reisende kann den Reisepreis für diesen Zeitraum um 100% mindern.
Finden auf dem Rückflug ebenfalls zwei Zwischenlandungen mit mehrstündigen Wartezeiten statt, so kann der Reisende eine Minderung von 50% des Tagesreisepreises vornehmen.
Muss der Reisende auf Grund der Hinflugverspätung direkt nach der Landung unerholt eine gebuchte dreitägige Rundreise antreten, so kann er den anteiligen Reisepreis für den ersten Tag um 100% und für die weiteren zwei Tage um 50% mindern.
Ist der Reisende auf Grund der technischen Probleme beim Hinflug im Hinblick auf den Rückflug besorgt, so wird hierdurch die Gesamtreise negativ beeinträchtigt, so dass eine Minderung von 5% des Gesamtreisepreises angemessen ist.
AG Hamburg, 15.06.2000 - Az: 22 a C 32/00
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder