Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 389.982 Anfragen

Flugpauschalreise: Minderungsansprüche bei Zwischenlandungen und Verspätungen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat ein Reisender eine Flugpauschalreise gebucht und ist in dem der Reisebestätigung beigefügten Flugplan eine Zwischenlandung nicht vereinbart, so stellt es einen Reisemangel dar, wenn auf dem Hinflug zwei Zwischenlandungen erfolgen und sich der Flug wegen technischer Probleme um 26 Stunden verspätet. Der Reisende kann den Reisepreis für diesen Zeitraum um 100% mindern.

Finden auf dem Rückflug ebenfalls zwei Zwischenlandungen mit mehrstündigen Wartezeiten statt, so kann der Reisende eine Minderung von 50% des Tagesreisepreises vornehmen.

Muss der Reisende auf Grund der Hinflugverspätung direkt nach der Landung unerholt eine gebuchte dreitägige Rundreise antreten, so kann er den anteiligen Reisepreis für den ersten Tag um 100% und für die weiteren zwei Tage um 50% mindern.

Ist der Reisende auf Grund der technischen Probleme beim Hinflug im Hinblick auf den Rückflug besorgt, so wird hierdurch die Gesamtreise negativ beeinträchtigt, so dass eine Minderung von 5% des Gesamtreisepreises angemessen ist.


AG Hamburg, 15.06.2000 - Az: 22 a C 32/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.238 Bewertungen) - Bereits 389.982 Beratungsanfragen

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...

Verifizierter Mandant