Im vorliegenden Fall wurde ein Stadthotel mit Dachterrasse inklusive Jacuzzi in Spanien gebucht. Vor Ort musste dann jedoch festgestellt werden, dass die Dachterrasse geschlossen war.
In diesem Fall liegt ein Reisemangel vor, der zur Minderung des Reisepreises um 15 % berechtigt.
In diesem Fall liegt ein Reisemangel vor, der zur Minderung des Reisepreises um 15 % berechtigt.
AG Aschaffenburg, 08.03.2017 - Az: 112 C 961/15
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