Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.771 Anfragen
Entgangene Urlaubsfreude und die Corona-Pandemie
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Schadensersatzansprüche des Reisenden wegen entgangener Urlaubsfreude mindern sich nicht bereits deshalb, weil die Stornierung durch den Reiseveranstalter aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt ist.
Bei einer vier Tage vor Reisebeginn abgesagten Reise ist der Schadensersatzanspruch aufgrund der Kurzfristigkeit mit 50% des Reisepreises zu bemessen. Eine Kürzung aufgrund der zum Stornierungszeitpunkt vorherrschenden Pandemielage ist nicht vorzunehmen, da dies die Frustration über die Stornierung nicht mindert.
LG Hannover, 22.12.2021 - Az: 7 S 28/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...